Bei Zwangsheirat sind manchmal Leib und Leben der betroffenen Person gefährdet. Man muss also mit Bedacht handeln. Wenn Sie von einer hilfesuchenden Person angegangen werden, können Sie ihr zuerst ein offenes Ohr leihen und sie dann an eine Fachstelle weiterleiten oder sie selbst kompetent betreuen. Auf jeden Fall gilt: Nehmen Sie sich Zeit für die hilfesuchende Person, ermöglichen Sie ihr Fachstellen aufzusuchen, vereinbaren Sie, wie sie in Kontakt bleiben können – und versuchen Sie auf keinen Fall, direkten Kontakt mit der Familie aufzunehmen.
Welche Warnsignale gibt es?
Wie kann man der betroffenen Person helfen?
Was sollten Sie auf keinen Fall tun?
Ausführlichere Informationen finden Sie im beiliegenden Themenblatt. Darin finden Sie auch mögliche Ansätze für professionelle Betreuungspersonen. Wir wünschen Ihnen eine interessante Lektüre!
Veröffentlicht am 27. April 2020