Als Mieter oder Mieterin müssen Sie die Miete und die Nebenkosten (z.B. Heizung, Warmwasser) bezahlen. Auf Verlangen des Vermieters oder der Vermieterin müssen Sie eine Kaution (Mietzinsgarantie) hinterlegen.
Sie müssen die Wohnung instand halten und eventuelle Schäden melden. Zudem müssen Sie eventuelle Arbeiten an der Mietsache akzeptieren.
Wenn Sie eine subventionierte Wohnung suchen, wenden Sie sich an die Dienststelle für Wirtschaftsentwicklung.
Bei Streitigkeiten mit Ihrem Vermieter oder Ihrer Vermieterin wenden Sie sich an den Schweizerischer Mieterinnen- und Mieterverband (SMV).
Wenn Sie Ihren Mietvertrag kündigen wollen, muss dies schriftlich per eingeschriebenen Brief erfolgen.
Als Vermieter/in müssen Sie die Wohnung, die Sie vermieten, zum vereinbarten Zeitpunkt und in einem guten Zustand übergeben. Sie müssen die Wohnung unterhalten und die Kosten im Zusammenhang mit dem Gebäude übernehmen. Auf Verlangen müssen Sie auch das Abnahmeprotokoll, das beim Auszug der vorherigen Mieterin oder des vorherigen Mieters erstellt wurde, vorlegen und die Höhe des vorherigen Mietzinses bekannt geben.
Bei Streitigkeiten mit Ihrem Mieter oder Ihrer Mieterin können Sie sich an die Schlichtungsbehörde für Mietverhältnisse wenden.
Wenn Sie als Vermieter/in einen Mietvertrag kündigen wollen, müssen Sie zwingend das amtliche Formular des Kantons verwenden. Sie erhalten es bei der kantonalen Schlichtungsbehörde für Mietverhältnisse.