Alle in der Schweiz beschäftigten Arbeitnehmenden sind automatisch gegen Berufsunfälle, Nichtberufsunfälle und Berufskrankheiten versichert. Das betrifft auch Personen, die von zuhause aus arbeiten, Lernende, Praktikanten und Praktikantinnen, Freiwillige, Personen, die in Berufsfachschulen arbeiten, Hausangestellte und Reinigungskräfte in Privathaushalten. Es müssen keine besonderen Schritte unternommen werden.
Selbstständigerwerbende müssen sich im Rahmen ihrer obligatorischen Krankenpflegeversicherung gegen Unfälle versichern. Personen, die nicht mehr als acht Stunden pro Woche beim gleichen Arbeitgeber oder bei der gleichen Arbeitgeberin arbeiten, sind nur gegen Berufsunfälle und Berufskrankheiten, nicht aber gegen Nichtberufsunfälle versichert. Diesen Personen wird also geraten, die Unfalldeckung bei ihrer Krankenversicherung beizubehalten.
Die Prämien gehen zulasten der Arbeitgebenden, ausser die Prämien für die Nichtberufsunfallversicherung, die direkt vom Gehalt abgezogen werden.
Die Unfallversicherung deckt die Behandlungskosten bei Berufs- und Nichtberufsunfällen, das heisst bei Unfällen in der Freizeit. Die Unfallversicherung erbringt auch Leistungen wie Taggelder oder Renten.
Unfälle, die sich auf dem Arbeitsweg ereignen, gelten als Berufsunfälle.
Aktualisierung 24.10.2016