Der Todesfall muss unter allen Umständen innerhalb von zwei Tagen dem Zivilstandsbeamten der Gegend gemeldet werden, in der er eingetreten ist.
Danach sind folgende Personen und Instanzen zu informieren: Arbeitgeber, Vermieter der Wohnung, Versicherungsgesellschaften, Pensionskasse, Banken, Grundbuchamt, Steuerverwaltung, sowie gegebenenfalls Militär bzw. Zivilschutz.
Die Erben haften für alle Schulden des Erblassers. Wenn Sie denken, der Nachlass sei nicht solvent und enthalte mehr Schulden als Vermögenswerte, beantragen Sie innert eines Monats beim Bezirksgericht des letzten Wohnortes des Erblassers eine Inventaraufnahme. Wenn Sie einen Gesamtüberblick über den Inhalt des Nachlasses haben, können Sie entscheiden, ob Sie das Erbe annehmen oder ablehnen. Reagieren die Erben nicht, so bedeutet dies, dass sie das Erbe so annehmen, wie es ist.
Der Hinschied eines Rentners oder einer Rentnerin muss sofort der Ausgleichskasse mitgeteilt werden, damit diese die Auszahlung der Renten einstellt. Nach einem Todesfall zu viel entrichtete Renten werden von den Erben und Erbinnen zurückgefordert.
Die Erben und Erbinnen werden im Gesetz ausdrücklich festgelegt. Es handelt sich dabei um die Personen, die erben, wenn der Erblasser keine letztwillige Verfügung verfasst hat, das heisst: