Scheidung ist immer teuer!
Eine Scheidung hat immer beachtliche finanzielle Folgen. Diese nehmen verschiedene Formen an:
Sobald die Ehegatten geschieden sind, sind sie nicht mehr gegenseitig gesetzliche Erben. Massgebend ist der Zeitpunkt des Scheidungsurteils. Sämtliche Bestimmungen, die zugunsten des Ehepartners oder der Ehepartnerin getroffen wurden (z.B. in einem Testament) werden hinfällig.
Siehe unter Links nebenan: Güterrechtliche Auseinandersetzung
Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV): Eine Scheidung hat keine Auswirkungen auf die AHV. Die während der Ehe erzielten Einkommen werden in zwei gleich grosse Teile geteilt.
Berufliche Vorsorge: Das Scheidungsrecht sieht die zwingende hälftige Teilung der während der Ehe erworbenen Ansprüche aus der zweiten Säule vor. Damit soll die Vorsorge jener Person, die während der Ehe weniger gute Vorsorgeleistungen erworben hat, weil sie nicht gearbeitet, sondern sich um die Kinder gekümmert hat, aufgebessert werden. Seit dem 1. Januar 2017 wird das Pensionkassenvermögen im Falle einer Scheidung ab dem Datums des Scheidungsantrags geteilt.
Mit der Scheidung endet die gegenseitige Unterhaltspflicht der Ehegatten. Kann von einer der geschiedenen Personen aber nicht vernünftigerweise erwartet werden, dass sie für den eigenen Unterhalt aufkommt, kann ihr ein Unterhaltsbeitrag gezahlt werden. Bei einer einvernehmlichen Scheidung sind die Ehegatten in der Festsetzung der Unterhaltsbeiträge sehr frei. Es reicht aus, wenn sich beide Parteien über die Vereinbarung einig sind. Diese muss Folgendes enthalten:
das Einkommen und Vermögen beider Ehegatten;
die nötigen Summen, die jedem von ihnen und den Kindern zugewiesen werden;
ob und inwiefern die Beiträge an die Änderungen des Lebenshaltungskostenindexes angepasst werden sollen.
Die Unterhaltspflicht endet mit dem Tod des einen Ehepartners oder wenn die begünstigte Person wieder heiratet.
Bei einer Scheidung kann die Wohnung der Familie auch derjenigen Person zugewiesen werden, die weder Mieterin noch Eigentümerin der Wohnung ist, zum Beispiel wenn ihr die Obhut der Kinder obliegt oder aus gesundheitlichen oder beruflichen Gründen.
Aktualisierung 24.09.2018