Übergabe der Wohnung zum vereinbarten Zeitpunkt und in einem guten Zustand;
Übernahme grosser Reparaturarbeiten;
Bezahlung der gebäudebezogenen Kosten;
auf Verlangen Vorlage des Rückgabeprotokolls, das beim Auszug des vorherigen Mieters oder der vorherigen Mieterin erstellt wurde;
auf Verlangen Angabe der Höhe des vorherigen Mietzinses.
Bezahlung des Mietzinses und der Nebenkosten (Heizung, Warmwasser usw.);
auf Verlangen Leistung einer Sicherheit (bei einer Bank zu hinterlegen);
Nutzung der Wohnung in angemessener Weise, Vornahme kleinerer Reparaturen;
Meldung von Mängeln, die nicht selbst behoben werden müssen, an den/die Eigentümer/in; gegebenenfalls Duldung der Reparaturarbeiten;
Rücksichtnahme auf die Nachbarn und Nachbarinnen.
Hält ein Mieter oder eine Mieterin diese Pflichten nicht ein, kann der/die Vermieter/in den Mietvertrag kündigen, gegen den/die Mieter/in klagen oder auch Schadensersatz verlangen.
Aktualisierung 25.11.2016