Es ist streng verboten, eine Frau innerhalb von acht Wochen nach der Entbindung am Arbeitsplatz einzusetzen, auch wenn sie das selbst wünscht.
Nach der Geburt ihres Kindes hat die Frau Anspruch auf einen Mutterschaftsurlaub von mindestens 14 Wochen, der an einem Stück zu nehmen ist. Während dieser Zeit hat sie Anspruch auf 80% ihres Lohnes.