Die gemobbte Person wird dauerhaft oder während mehrerer Monate psychologisch belästigt.
Mobbing kann von einer oder mehreren Personen, von Kollegen/Kolleginnen oder Vorgesetzten ausgehen.
Es gibt verschiedene Arten von feindseligem Verhalten (Schikanen), die allesamt das offene oder versteckte Ziel verfolgen, die gemobbte Person aus dem Unternehmen zu drängen:
Die gemobbte Person wird daran gehindert, sich zu äussern: Sie wird unterbrochen oder ihr wird nicht geantwortet;
Sie wird isoliert, man spricht nicht mehr mit ihr, und es wird darauf geachtet, dass auch die Kollegen und Kolleginnen sie nicht mehr miteinbeziehen;
Sie wird bei den Kollegen und Kolleginnen schlecht gemacht, es werden Gerüchte über sie in Umlauf gebracht; ihr Äusseres wird verspottet;
Ihre Arbeitsleistung wird abgewertet;
Ihre Lebensqualität wird zerstört, indem man ihr keine Aufgaben mehr überträgt, nur noch undankbare Arbeiten zuweist oder Aufgaben überträgt, die sie angesichts ihrer Verantwortung und Qualifikationen entweder unter- oder überfordern;
Die Gesundheit der gemobbten Person wird gefährdet, indem ihr gefährliche oder mühselige Aufgaben übertragen werden.
Im Schweizer Recht sind der Schutz der Gesundheit der Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen und die Verantwortung der Arbeitgeber und Arbeitgeberinnen verankert.
Aktualisierung 22.04.2016