Vergleichen Sie die Angebote. Alle Krankenkassen bieten die gleichen Leistungen an, die Prämien und die Leistungsqualität unterscheiden sind aber von Kasse zu Kasse.
Überprüfen Sie Ihre Zusatzversicherungen. Achten Sie darauf, dass sich die Leistungen der Zusatzversicherung nicht mit jenen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung überschneiden.
Wählen Sie eine besondere Versicherungsform. Durch bestimmte Optionen können Sie Ihre Prämie senken: Einschränkung der Arzt- oder Spitalwahl, Anruf bei einem Beratungszentrum vor dem Aufsuchen eines Arztes oder einer Ärztin, Wahlfranchise usw.
Subventionen. Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können eine staatliche Subvention erhalten. Das massgebliche Einkommen wird anhand der letzten Steuerrechnung bemessen. Hat eine Person Anspruch auf eine Verbilligung der Krankenkassenprämien, erfolgt die Auszahlung automatisch.
Ein Teil der medizinischen Behandlungskosten geht zulasten der Versicherten. Die Kostenbeteiligung umfasst:
Franchise. Die ordentliche Franchise beträgt 300 Franken. Wer tiefere Prämien zahlen will, kann seine Franchise heraufsetzen.
Selbstbehalt. Die Patienten und Patientinnen müssen 10% der Kosten, die über dem Franchisebetrag liegen, selbst bezahlen, maximal jedoch 700 Franken pro Jahr für Erwachsene und 350 Franken pro Jahr für Kinder.
Ist die versicherte Person mit der Zahlung ihrer Prämien zwei Monate im Verzug, erhält sie von der Krankenkasse eine eingeschriebene Mahnung, der innert 30 Tagen Folge zu leisten ist. Reagiert die versicherte Person nicht auf die Mahnung, leitet die Versicherung eine Betreibung ein. Wenn das Betreibungsverfahren zur Ausstellung eines Verlustscheins geführt hat, bezahlt der Kanton die ausstehenden Prämien, damit die Leistungen der Krankenversicherung nicht ausgesetzt werden.
Aktualisierung 11.10.2016