Das Konkubinat (oder eheähnliche Lebensgemeinschaft) definiert sich im Wesentlichen als ein Vertrag. Die Konkubinatspartner vereinbaren gemeinsam und völlig frei die Regeln für ihr gemeinsames Leben. Ein solcher Vertrag wird meist stillschweigend abgeschlossen.
Heterosexuelle Konkubinatspartner, die nicht heiraten wollen, sich aber rechtlich absichern möchten, können einen Konkubinatsvertrag abschliessen. Dieser muss nicht von einem Notar beurkundet werden, wenn er keine erbvertraglichen Anordnungen enthält.
KONKUBINATSVERTRAG
In einem Konkubinatsvertrag werden folgende Fragen geregelt:
Was gehört wem?
Beim Kauf einer Wohnung: Wird sie im Miteigentum erworben?
Wer bleibt nach einer Trennung in der gemeinsamen Wohnung?
Wie werden die Haushaltskosten aufgeteilt?
Welchen monatlichen Unterhaltsbeitrag leistet jeder der Partner?
usw.
Siehe unter Dokumente nebenan das Vertragsmuster, das als Vorlage für einen Konkubinatsvertrag dienen kann.
Aktualisiert 02.05.2016