Der erste Schritt in die Ehe besteht darin, beim zuständigen Zivilstandsamt die Eheschliessung zu beantragen. Folgende Unterlagen müssen vorgelegt werden:
Zuständig ist das Zivilstandsamt am Wohnsitz der Braut oder des Bräutigams.
Die künftigen Eheleute füllen ein Eheschliessungsgesuch aus. Das Zivilstandsamt wird ihnen daraufhin schriftlich mitteilen, ob die Trauung erfolgen kann. Die Trauung kann frühestens zehn Tage und spätestens drei Monate nach Erteilung der Trauungsermächtigung stattfinden. Die zivile Trauung ist öffentlich und findet in Anwesenheit von zwei mündigen und urteilsfähigen Zeugen/Zeuginnen statt, die von den Brautleuten ausgewählt wurden. Nach der Trauung erhalten die Eheleute das Familienbüchlein und wenn sie kirchlich heiraten wollen die Trauungsurkunde.
Das Zivilstandsamt erhebt für die Trauung und die ausgestellten Dokumente eine Gebühr.
Über Ihre Eheschliessung zu informieren sind: die Behörden, Ihr Arbeitgeber, die Steuerverwaltung, Ihre Bank, die Versicherungen usw.