Das Gesetz gegen häusliche Gewalt muss am 1. Januar 2017 in Kraft treten. Mit dieser Perspektive und um auf den Bedarf an Begleitung der Opfer und deren Kinder antworten zu können, wurde eine Projektausschreibung lanciert. Subventionen können ab dem 1. Januar 2017 für Projekte oder Organisationen gewährt werden.
Interessierte Personen können die Projektausschreibung einsehen und das nebenstehende Formular für Subventionsanträge in Dokumente ausfüllen.