Während der gesamten Dauer der Schwangerschaft und bis zu 16 Wochen nach der Niederkunft kann eine Frau nicht entlassen werden. Wurde die Entlassung vor der Schwangerschaft eröffnet, wird die Kündigungsfrist mit der Schwangerschaft unterbrochen und läuft erst 16 Wochen nach der Niederkunft weiter.
Während der Probezeit oder bei befristeten Arbeitsverträgen gilt dieser Schutz allerdings nicht.
Die Frau ihrerseits kann ihren Arbeitsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist während der Schwangerschaft oder nach der Niederkunft kündigen.
Aktualisierung 22.04.2016