Seit 2012 müssen sich entlassene Personen direkt beim regionalen Arbeitsvermittlungszentrum (RAV) ihrer Region anmelden.
Die RAV sind ein Service public. Sie bieten Ihnen während Ihrer Arbeitslosigkeit eine personalisierte Betreuung an. Die RAV erteilen Ihnen Informationen zu den Rechten und Pflichten in Bezug auf die Arbeitslosenversicherung sowie allgemeine Informationen zur Situation auf dem Arbeitsmarkt. Die RAV bieten überdies:
Tipps für die Stellensuche
Hilfe bei der Arbeitsvermittlung und Wiederaufnahme einer Erwerbstätigkeit
administrative Unterstützung
Massnahmen zur Wiedereingliederung (Kurse, Praktika, Einführungspraktika in Betrieben usw.)
die Möglichkeit, eine Standortbestimmung zu machen
Die Arbeitslosenkassen sind dafür zuständig, den Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung zu überprüfen sowie Leistungen und Taggelder auszuzahlen. Sie sind öffentliche Kassen oder Verbandskassen, die von Arbeitgeberverbänden oder Gewerkschaften gegründet wurden.
Man kann seine Arbeitslosenkasse frei wählen.
Aktualisierung 15.12.2015