Der Todesfall muss unter allen Umständen innerhalb von zwei Tagen dem Zivilstandsbeamten der Gegend gemeldet werden, in der er eingetreten ist.
Danach sind folgende Personen und Instanzen zu informieren: Arbeitgeber, Vermieter der Wohnung, Versicherungsgesellschaften, Pensionskasse, Banken, Grundbuchamt, Steuerverwaltung, sowie gegebenenfalls Militär bzw. Zivilschutz.