Stirbt jemand zu Hause, muss sofort ein Arzt oder eine Ärztin gerufen werden, um den Totenschein auszustellen. Nur mit diesem Schein kann der Todesfall beim Zivilstandsamt gemeldet werden. Stirbt jemand in einer Einrichtung wie einem Spital, einem Alters- und Pflegeheim oder einem Gefängnis, so meldet diese Einrichtung den Todesfall.
Der Todesfall muss dem Zivilstandsamt unbedingt innert zwei Tagen gemeldet werden. Dabei sind folgende Dokumente vorzuweisen:
Wohnsitzbestätigung / Familienbüchlein
Ausweis / Pass / Identitätskarte
Niederlassungsbewilligung / Aufenthaltsbewilligung (für Ausländer/innen)
Danach stellt das Zivilstandsamt die Sterbeurkunde aus. Diese kann von einer Versicherung oder Bank zur Bestätigung des Todes einer Person verlangt werden.
Die Familie, die Nachbarn, das Umfeld und der/die Arbeitgeber/in der verstorbenen Person sind sofort zu verständigen.
Am besten wendet man sich an ein Bestattungsunternehmen. Dieses wird sich um alle Belange im Zusammenhang mit dem Todesfall kümmern: Transport der Leiche, Todesanzeigen und Trauerkarten, Organisation der Bestattung (Beerdigung oder Einäscherung, evtl. religiöse Trauerfeier usw.). Die Angehörigen der verstorbenen Person schliessen mit dem Unternehmen einen Vertrag ab. Um einige Dinge können sie sich auch selbst kümmern.
Aktualisierung 26.04.2016