Die vom BAG (Bundesamt für Gesundheit) erlassenen Schutzmassnahmen werden angewendet und die Gespräche werden so oft wie möglich telefonisch geführt. Aber das gesamte System bleibt in Betrieb. Insbesondere die Unterstützung der Opfer, die Begleitung der Täter und Täterinnen, die Polizeiinterventionen, das Justizsystem, der Schutz der Kinder und die medizinische Versorgung funktionieren weiterhin.
Die Situation der Abgeschlossenheit birgt die Gefahr, innerfamiliäre Gewalt zu verschlimmern. Dennoch bleibt solche Gewalt inakzeptabel und ist gesetzlich verboten. Die potentiell betroffenen Personen dürfen nicht zögern, die folgenden Institutionen zu kontaktieren, auch während der aktuellen Gesundheitskrise:
Verämndert am 11. Mai 2020