AKS – Amt für Kindesschutz

Das Amt für Kindesschutz interveniert in Fällen, bei denen ein Kind misshandelt wird und bei denen die Entwicklung eines Kindes gefährdet ist.

Grundsätzlich stellt das AKS im Auftrag der Gerichtsbehörden, der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) und der Verwaltungsbehörden den Schutz des Kindes sicher und koordiniert das Eingreifen der Behörden im Falle einer Misshandlung.

Für Auskunft und Ratschläge kann die Beratungsstelle des AKS kontaktiert werden, die von Fachleuten für Kindesschutz in den Regionalstellen betrieben wird.

AUFTRAG

Bei häuslicher Gewalt: Intervention bei Gefährdung des Kindeswohls und bei Misshandlung, Hilfe und Unterstützung der Familien, Betreuung der Platzierungen. Das AKS greift vor allem im Auftrag der Gerichtsbehörden, der KESB und der Verwaltungsbehörden ein.

KONTAKT
AKS Brig
Bahnhofoplatz 1, 2.Stock
3900 Brig
027 606 99 50
AKS Visp
Pflanzettastrasse 9
3930 Visp
027 606 99 10

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