Charta und öffentliches Beschaffungswesen

Die Charta der Lohngleichheit betrifft die Unternehmen und Institutionen, die im öffentlichen Beschaffungswesen tätig sind.

Seit dem 1. September 2018 müssen die Unternehmen und Institutionen, die im öffentlichen Beschaffungswesen tätig sein wollen, ihre Lohnpolitik zertifizieren lassen.

Um den administrativen Aufwand für diese Unternehmen so gering wie möglich zu halten, können verschiedene anerkannte Kontrollinstrumente verwendet werden. Durch das Unterzeichnen von Anhang P6 des Westschweizer Leitfadens für die Vergabe öffentlicher Aufträge setzen sich die Unternehmen dafür ein, ihre Gleichstellungspraktiken zu kontrollieren, die Resultate zu analysieren und gegebenenfalls ihre Lohnpolitik anzupassen, um das Ziel der Lohngleichheit zu erreichen. In einer zweiten Etappe werden Kontrollen und Sanktionen eingeführt werden. Der Staatsrat hat sich zugunsten einer raschen und pragmatischen Umsetzung der Charta ausgesprochen.

Für diese Umsetzung zuständig sind der Rechtsdienst für Wirtschaftsangelegenheiten (RDWA), die Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA) und das Kantonale Amt für Gleichstellung und Familie (KAGF).

Ihre Kontakte im Wallis:
Rechtsdienst für Wirtschaftsangelegenheiten (RDWA)
Dienststelle für Arbeitnehmerschutz und Arbeitsverhältnisse (DAA)  

Die Unternehmen und Institutionen sind auch dem Gleichstellungsgesetz unterstellt, demzufolge Betriebe mit über 100 Angestellten verpflichtet sind, die Lohngleichheit zwischen Frauen und Männern zu überprüfen. Siehe Pflichten für die Arbeitgeber/innen.

Veröffentlicht am 26. April 2021

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