Wenn jemand aus der Familie krank ist

Verschiedene Organisationen bieten im Notfall oder auf die Dauer Unterstützung

Krankheit einer nahestehenden Person

Wenn eine Person erkrankt oder immer mehr Unterstützung und Pflege benötigt, wird ihr häufig von den Familienmitgliedern geholfen. Einer älteren, kranken oder behinderten Person zu helfen, ist aber eine extrem anspruchsvolle und breit gefächerte Aufgabe. Betreuende Angehörige finden bei verschiedenen Vereinen Unterstützung.

Krankheit eines Kindes

Im Arbeitsgesetz (Artikel 36 Absatz 3 des Bundesgesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel [Arbeitsgesetz, ArG]) ist vorgesehen, dass Arbeitnehmende mit Familienpflichten für die Betreuung eines kranken Kindes bis zu drei Tage pro Krankheitsfall frei nehmen können. Die Eltern müssen allerdings schnellstmöglich nach einer Lösung für die Kinderbetreuung suchen. Diese Pflicht entfällt, wenn die Anwesenheit der Eltern unabdingbar ist (schwere Krankheit eines Säuglings). Dem Arbeitgeber oder der Arbeitgeberin ist ein Arztzeugnis vorzulegen, das die Krankheit des Kindes bestätigt. Diese Arbeitsdispens wird mit einer Verhinderung des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin gleichgestellt, die in Artikel 324a OR vorgesehen ist. Bei Krankheit eines Kindes hat der Arbeitgeber oder die Arbeitgeberin für eine beschränkte Zeit den Lohn des Arbeitnehmers oder der Arbeitnehmerin zu entrichten, sofern das Arbeitsverhältnis mehr als drei Monate gedauert hat oder für mehr als drei Monate abgeschlossen wurde.

Am 1. Januar 2021 wird im Obligationenrecht (OR) ein bezahlter Urlaub eingeführt, damit sich Arbeitnehmende bei Krankheit oder Unfall um ein Familienmitglied, ihren Partner oder ihre Partnerin kümmern können. Dieser Urlaub kann pro Fall maximal drei Tage dauern und soll zehn Tage pro Jahr nicht übersteigen.

Im Wallis bietet das Rote Kreuz im Notfall oder in unvorhergesehenen Situationen eine Kinderbetreuung zu Hause für kranke oder verletzte Kinder bis 12 Jahre an. In diesem Fall kümmert sich eine Fachperson des Roten Kreuzes bei den betroffenen Eltern zuhause um das Kind:

  • Kinderbetreuung zu Hause (KBH) für kranke oder verletzte Kinder: Für Eltern, die nicht wissen, wem sie ihr krankes Kind anvertrauen können, während sie auf der Arbeit sind.
  • Kinderbetreuung zu Hause (KBH) für Familien in Notsituationen: Für Eltern, die sich vorübergehend in einer Notsituation befinden (z.B. Krankheit) und die nicht wissen, wem sie ihr Kind anvertrauen können.

Bei schwerer oder längerer Krankheit

Ab dem 1. Juli 2021 wird erwerbstätigen Eltern, deren Kind wegen Krankheit oder Unfall gesundheitlich schwer angeschlagen ist, durch das neue Bundesgesetz über die Verbesserung der Vereinbarkeit von Erwerbstätigkeit und Angehörigenbetreuung ein Betreuungsurlaub von höchstens 14 Wochen gewährt. Dieser Betreuungsurlaub, der durch die Erwerbsersatzordnung (EOG) entschädigt wird, ist innerhalb einer Rahmenfrist von 18 Monaten am Stück oder tageweise zu beziehen.

Ihre Kontakte im Wallis
Rotes Kreuz Wallis > Kinderbetreuung zu Hause und Elternhilfe
Rotes Kreuz Wallis > Entlastung für pflegende Angehörige
Betreuende Angehörige Wallis

Veröffentlicht am 6. Mai 2021

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