Sexuelle Belästigung kann während der Arbeitszeit oder bei anderen, von der Arbeitgeberin oder vom Arbeitgeber organisierten Aktivitäten erfolgen. Sie kann von Seiten von Mitarbeitenden des Unternehmens (Vorgesetzte oder nicht), Mitarbeitenden von Partnerunternehmen oder der Kundschaft kommen.
Sexuelle Belästigung hat viele Gesichter:
anzügliche, blossstellende Bemerkungen über das Äussere;
sexistische Bemerkungen oder Witze über sexuelle Merkmale, sexuelles Verhalten und die sexuelle Orientierung;
Vorführen von pornographischem Material, egal ob gezeigt oder aufgehängt;
aufdringliche Einladungen mit sexueller Absicht;
unerwünschte Körperkontakte;
Nachstellen im Unternehmen oder ausserhalb;
Annäherungsversuche unter Versprechen von Vorteilen oder Androhung von Nachteilen;
sexuelle Übergriffe, sexuelle Nötigung, versuchte Vergewaltigung und Vergewaltigung.
Sexuelle Belästigung ist strafbar und wird auch als Diskriminierung im Sinne von Artikel 4 des Bundesgesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (GIG) eingestuft.
Die Folgen von sexueller Belästigung können gravierend sein:
seelisches Leid;
körperliche und psychische Gesundheitsprobleme;
Verschlechterung des Arbeitsklimas;
abnehmende Produktivität.
Aktualisiert 25.11.2015